Hallo zusammen,
Kurz zur aktuellen Situation:
Wir fliegen in München auf einem ehemaligen Fußballplatz (haben dort auch eine Hütte für unser Material). Der Platz wurde etwa ca 8-10. Jahre nicht genutzt, der damals ansässige Sportverein (der das Gelände weiterhin nutzen darf) hat ein neues Gelände. Wir haben vom Präsidenten des Vereins die offizielle Erlaubnis den Platz so zu nutzen wie wir es möchten (wir mähen Rasen usw.). Das Gelände grenzt an ein Wohngebiet an, ist aber selbst keines (haben wir mittels Bebauungsplan geprüft). Wir befinden uns auch außerhalb aller Kontrollzonen, flugrechtlich ist also alles in Ordnung.
Nun war gestern aufgrund aufgebrachter Nachbarn (die mit uns auch nicht reden wollten) vor Ort und hat uns bestätigt, dass wir uns an sämtliche geltenden Bestimmungen halten. Auch wurde seitens der Polizei bestätigt, dass zwar eine gewisse Geräuschkulisse wahrnehmbar ist aber diese definitiv nicht über bestimmte Grenzwerte hinaus geht.
Die Herren wurden dann informiert dass die Polizei keinerlei Grund hat uns das fliegen dort zu verbieten und wir das weiterhin tun können. Nun stellen sich mir zwei fragen, vielleicht hat dazu jemand von euch schon Mal Erfahrungen gesammelt:
- das Gelände ist ein Privatgelände, der Verein (der uns die Erlaubnis erteilt hat) darf diesen nutzen, ist aber nicht der Eigentümer. Grundsätzlich braucht man ja das Einverständnis des Eigentümers. Darf eine dritte Partei von uns verlangen das fliegen einzustellen weil wir ggfs nicht die offizielle Erlaubnis des Eigentümers haben. Oder kann dies nur durch den Eigentümer selbst "eingefordert" werden
- die Herren wollten nun den zuständigen Bezirksausschuss informieren, dieser soll in ihrem Sinne das Anliegen klären. Da es sich aber um Privatgelände handelt Frage ich mich nun, in wieweit ein Bezirksausschuss überhaupt dort das Recht hat die Nutzung einzuschränken, solange geltendes Recht (Lärmschutz, Ruhezeiten usw) grundsätzlich berücksichtigt werden.
Auf dem Gelände wurde früher regelmäßig über den Verein Fußball gespielt und auch damals gab es wohl regelmäßig Stress mit den Nachbarn, der Spielbetrieb wurde aber nie von offizieller Seite eingeschränkt/verboten.
Danke für euer Feedback!
Kurz zur aktuellen Situation:
Wir fliegen in München auf einem ehemaligen Fußballplatz (haben dort auch eine Hütte für unser Material). Der Platz wurde etwa ca 8-10. Jahre nicht genutzt, der damals ansässige Sportverein (der das Gelände weiterhin nutzen darf) hat ein neues Gelände. Wir haben vom Präsidenten des Vereins die offizielle Erlaubnis den Platz so zu nutzen wie wir es möchten (wir mähen Rasen usw.). Das Gelände grenzt an ein Wohngebiet an, ist aber selbst keines (haben wir mittels Bebauungsplan geprüft). Wir befinden uns auch außerhalb aller Kontrollzonen, flugrechtlich ist also alles in Ordnung.
Nun war gestern aufgrund aufgebrachter Nachbarn (die mit uns auch nicht reden wollten) vor Ort und hat uns bestätigt, dass wir uns an sämtliche geltenden Bestimmungen halten. Auch wurde seitens der Polizei bestätigt, dass zwar eine gewisse Geräuschkulisse wahrnehmbar ist aber diese definitiv nicht über bestimmte Grenzwerte hinaus geht.
Die Herren wurden dann informiert dass die Polizei keinerlei Grund hat uns das fliegen dort zu verbieten und wir das weiterhin tun können. Nun stellen sich mir zwei fragen, vielleicht hat dazu jemand von euch schon Mal Erfahrungen gesammelt:
- das Gelände ist ein Privatgelände, der Verein (der uns die Erlaubnis erteilt hat) darf diesen nutzen, ist aber nicht der Eigentümer. Grundsätzlich braucht man ja das Einverständnis des Eigentümers. Darf eine dritte Partei von uns verlangen das fliegen einzustellen weil wir ggfs nicht die offizielle Erlaubnis des Eigentümers haben. Oder kann dies nur durch den Eigentümer selbst "eingefordert" werden
- die Herren wollten nun den zuständigen Bezirksausschuss informieren, dieser soll in ihrem Sinne das Anliegen klären. Da es sich aber um Privatgelände handelt Frage ich mich nun, in wieweit ein Bezirksausschuss überhaupt dort das Recht hat die Nutzung einzuschränken, solange geltendes Recht (Lärmschutz, Ruhezeiten usw) grundsätzlich berücksichtigt werden.
Auf dem Gelände wurde früher regelmäßig über den Verein Fußball gespielt und auch damals gab es wohl regelmäßig Stress mit den Nachbarn, der Spielbetrieb wurde aber nie von offizieller Seite eingeschränkt/verboten.
Danke für euer Feedback!